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| Infos zum Artikel | | Autor: | LAL Sprachreisen | | Datum: | 01.10.2007 | | Views: | 735 |  |
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LAL Sprachreisen als Bildungsurlaub
Wer für eine Sprachreise ins Ausland keinen Urlaub opfern will, kann in zahlreichen Bundesländern seinen Anspruch auf Bildungsurlaub für LAL-Sprachreisen geltend machen. Ein Aufwand, der sich lohnt: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dann kann mit bis zu 5 zusätzlichen Bildungsurlaubstagen pro Jahr gerechnet werden, die auf maximal 10 Arbeitstage alle zwei Jahre summiert werden dürfen. Der größte deutsche Sprachreisenveranstalter berät bei der Suche nach dem passenden Kurs: Zur Auswahl stehen beispielsweise Intensiv- oder Businesskurse. Zudem kümmert sich LAL Sprachreisen um die Bestätigung, dass die Programme als Bildungsurlaub anerkannt werden. In der Regel muss der Antrag auf Bildungsurlaub mindestens zwölf Wochen vor Kursbeginn beim zuständigen Ministerium vorliegen. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es entsprechende Regelungen. Sprachstudenten werden bei der Auswahl des richtigen Angebots für ihr jeweiliges Bundesland von LAL unterstützt. Egal ob Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch oder Russisch: Für jeden ist das passende Land, die gewünschte Sprache und der richtige Kurs als Bildungsurlaub dabei.
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