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| Infos zum Artikel | | Autor: | Rosa Frank | | Datum: | 31.01.2012 | | Views: | 42 |  |
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Wie man Mitarbeiter an das Unternehmen bindetIn den vergangenen Jahren waren die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt einigermaßen trübe. Das hat sich in der Zwischenzeit geändert, die Zahl der Arbeitsplätze steigt kontinuierlich an. Teilweise fehlen bereits wieder Fachkräfte. Zeit für Unternehmenslenker, die Beschäftigten an das Unternehmen zu binden, unter anderem mit Lohnerhöhungen, die den Verzicht darauf in den vergangenen Jahren wieder ausgleichen sollen.
Mitarbeiter, welche noch an ihrer Karriere arbeiten und sich deswegen mit Wechselgedanken tragen, profitieren davon genauso wie diejenigen Mitarbeiter, die ihre persönlichen Aufstiegschancen in dem Unternehmen sehen, bei dem sie bereits beschäftigt sind. Meist wird ein solcher Karrieresprung oder Unternehmenswechsel von einer Gehaltserhöhung in kleinerer oder größerer Höhe begleitet. In der Vorfreude auf den höheren Lebensstandard wird oft vergessen, dass ein höherer Bruttolohn nicht zwangsläufig auch ein höheres Nettoeinkommen bedeuten muss. Das ist einerseits davon abhängig, wie hoch die Gehaltserhöhung ausfällt und andererseits von dem Punkt der Steuerleiter, an dem Sie abspringen in die luftigere Höhe.
Sollten Sie einen der Progressionspunkte treffen, bei deren Überschreitung sich der Prozentsatz der zu entrichtenden Steuer erhöht, haben Sie unter Umständen mit Zitronen gehandelt. In einem solchen Fall frisst die Progression nicht nur die Erhöhung auf, sondern unter Umständen noch einen Teil des vorherigen Nettobetrages mit, da die Erhöhung des Prozentsatzes für das Gesamteinkommen gültig ist und nicht nur für den Betrag, der die Progressionsgrenze übersteigt.
Man sollte daher bei Gehaltsverhandlungen immer, vor einer endgültigen Zustimmung, einen Nettorechner wie beispielsweise www.brutto-nettorechner.com das voraussichtliche Nettoeinkommen ermitteln lassen. Diese Portale erledigen die Anfragen schnell und zuverlässig. Darüber hinaus berücksichtigen sie, sofern das von Ihnen angegeben wird, sämtliche Förderungen und Ausnahmen, die in Ihrem Fall zu berücksichtigen sind, wie beispielsweise eine Unterstützung beim Studium oder andere staatliche Zulagen.
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