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Infos zum Artikel
Autor:Max Petersen
Datum:19.01.2012
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Ein Haushaltskonto für die Wohngemeinschaft

In einer Wohngemeinschaft ist es oft so, dass eine Person Miete, Strom und die Telefongebühren von seinem Konto überweist und sich die anteiligen Beträge von seinen Mitbewohnern wiederholt.
Im Idealfall werden Daueraufträge eingerichtet. Im schlimmsten Fall muss die Person, die das Geld ausgelegt hat ständig hinter seinen Mitbewohnern herlaufen und die Zahlungen mahnen.

Wenn man mit sich mit seinen WG Partner gut versteht, dann kann man sich auch überlegen ein WG Konto einzurichten. Bei diesem Konto sind die Bewohner der WG die Kontoinhaber. Am besten überweist jeder Bewohner vorab einen kleinen Betrag auf das Konto, um ein gewisses Liquiditätspolster aufzubauen. Die monatlichen Ausgaben werden dann als Dauerauftrag eingerichtet.

Der Vorteil zu der Lösung mit dem Einzelkonto ist der, das alle WG Partner Zugriff auf das Konto haben. Jeder übernimmt eine gewisse Verantwortung und ist die "Finanzplanung" der WG mit eingebunden.
Das WG Konto kann auch als Haushaltskonto eröffnet werden. Die WG oder ein Vertreter kann mit der Bankkarte Haushaltseinkäufe für die Wohngemeinschaft erledigen und so z.B. Putzmittel und andere gemeinschaftlichen Dinge besorgen.

Ein Gemeinschaftskonto kann natürlich auch als Konto für Paare genutzt werden. Der Vorteil ist, dass jeder Partner sein eigenes Girokonto behalten kann und nur für die Haushaltskosten wird ein Gemeinschaftskonto eröffnet.

Ein WG Konto hat bereits einigen Wohngemeinschaften geholfen ihre finanziellen Streitigkeiten zu klären. Wenn jeder ein wenig Verantwortung übernimmt ist jeden geholfen. Bei solch einem Konto sollte darauf geachtet werden, dass es kostenlos angeboten wird. Kontoführungsgebühren belasten nur unnötigerweise das Haushaltsbudget und damit den WG Frieden.





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