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Autor:Bernhard Urlberger
Datum:28.12.2011
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Winterdienst - wer ist verantwortlich?

Obwohl man in dieser Saison nix anderes erwarten sollte, kommt der Winter wie jedes Jahr für viele unverhofft. Die schneereiche Wintergegend, für den Nachwuchs ein wunderschönes Paradies, kann für den Verkehr und ältere Mitbürger geschwind zu einem Problem werden.

Rutschige Straßen, Schnee, Nässe und Düsternis sorgen für ein hohes Schlitterrisiko und Unsicherheit. Unfälle mit Personen- und Sachschäden sind oftmals die Konsequenz. Der Winterdienst Kamen ist dahingehend gerüstet und hält Streufahrzeuge und Streumittel parat. Von daher ist klar, dass verkehrsreiche Straßen eher geräumt werden. Die kleineren Nebenstraßen haben hier häufig das Nachsehen. Doch alle Hauseigentümer sind in der Pflicht obwohl sie nichtmal wissen, daß sie im Falle von Eis und Schnee auf Gehwegen und Privatstraßen Schnee räumen bzw. salzen müssen. Verwundet sich ein Mieter oder Passant, sollte jener Geschädigte einen Hausbesitzer auf Schadensersatz verklagen. Selbst Eiszapfen am Eigenheim oder Dachlawinen könnten eine Bedrohung für Fußgänger bilden.

Eigner von Grundstücken, genauso Vermieter, sind getreu Gesetz zur Beseitigung von Schnee und Eis verpflichtet. Jene Pflicht darf auf Andere, bspw. einen Anwohner, genauso aber auch auf einen Winterdienst übertragen werden. Hat der Hausinhaber die Pflichten des Schneeräumens im Mietvertrag auf alle Mieter übertragen, müssen die Mieter den Schneeräumdienst übernehmen. Geräumt und gestreut werden müssen alle Eingangsbereiche eines Hauses, ebenso wie die Gehwege vor dem Grundstück. Jener geräumte Streifen muß etwa ein meter zwanzig breit sein, jedoch mindestens so, daß 2 Fußgänger aneinander vorbei kommen.

Obendrein müssen Parkbuchten, die Zufahrten zur Tiefgarage und auch die Wege dorthin von Eis und Schnee befreit werden. Im Falle des Dauerschneefalls muß keinesfalls durchgängig gefegt werden, falls das ohne Effekt bliebe. Schneit es jedoch nur geringfügig, muss abermals zum Besen gegriffen werden.
Wo mit erheblichem Publikumsverkehr (Lichtspieltheater, Gastwirtschaft etc.) zu rechnen ist, sollte bis zehn Uhr abends für den Schneeräumdienst zur Verfügung stehen.

Leider haben die andauernden Winter der letzten Jahre gezeigt, dass viele Anlieger oder Mieter die behördlichen Vorgaben aus zeitlichen, beruflichen wie auch gesundheitlichen Gründen nicht einhalten können. In diesem Fall können fachmännische Räumdienste den Schneeräumdienst annehmen. Selbige Unternehmen räumen und salzen mittels moderner Fahrzeuge, welche Fuß- und Radwege, Straßen und Parkplätze sicher von Schnee und Eis befreien und garantieren so für die Erhaltung der Verkehrssicherheit.

Auskünfte zum Schneeräumdienst Kamen erhält man bei der Stadt, für den Winterdienst Kamen ist die Kommunale Verwaltung zuständig.





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