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Infos zum Artikel
Autor:Larry Münzenmay
Datum:19.12.2011
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Maximale Sicherheit für Waffenbesitzer

Nach der geltenden Rechtsordnung sind Waffenbesitzer aufgefordert, ihre Schusswaffen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Wie eine solche Aufbewahrung aussehen muss, das regelt die Waffengesetz-Verordnung ganz explizit. Wer also über eine Waffenbesitzkarte verfügt und die Schusswaffen sicher aufbewahren möchte, der sollte tunlichst darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Hierbei ist es unabhängig davon, welche Art von Schusswaffe man besitzt. Bei der Aufbewahrung unterscheidet man allenfalls zwischen Kurzwaffenschränke und den Schränken für Langwaffen. Beide haben jedoch eines gemeinsam, die Munition muss gesondert gelagert und gesichert sein. In den meisten Waffenschränken wurden daher bereits gesonderte Tresorfächer integriert, welche auch gesondert abgeschlossen werden. Nur so ist es möglich, dass ein Unberechtigter nicht Waffe und Munition gleichermaßen in die Hände bekommen kann.

Allerdings sollte man beim Kauf eines solchen Waffenschrankes vor allem darauf achten, dass der Hersteller auch alle gesetzlichen Normen einhält. Ein billiger Importschrank kann unter Umständen dessen Einhaltung nicht garantieren. Hierauf ist bei der Anschaffung besonderer Wert zu legen. Nur so ist die maximale Sicherheit gewährleistet.







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