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| Infos zum Artikel | | Autor: | Ortrud Büthe | | Datum: | 13.02.2007 | | Views: | 2449 |  |
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RechtsschutzversicherungWer zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung geladen wird und mit einer Rechtsschutzversicherung
ausgestattet ist, braucht sich über die Höhe der Anwaltskosten, Gutachterhonorare oder der Gerichtskosten in der Regel keine Sorgen zu machen. Die Rechtsschutzversicherung
übernimmt diese Kosten bis zu der vertraglich vereinbarten Summe.
Allerdings nützt es wenig, sich bei aktuell herannahenden Streitfällen „noch schnell“ versichern zu wollen, denn im allgemeinen gilt eine Wartezeit, bevor die Versicherungen die Leistungen übernehmen, in der Regel sind das drei Monate. Da man kaum voraussehen kann, was sich in nächster Zeit an Streitigkeiten entwickeln könnte, sollte man auch diese Versicherung nicht auf die lange Bank schieben, sofern man sie auf Grund der eigenen Situation für notwendig hält.
Je nach Art der Auseinandersetzung unterscheidet man verschiedene Arten einer Rechtsschutzversicherung wie Berufsrechtschutz, Arbeitsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Fahrerrechtsschutz, Grundstücks- und Mietrechtsschutz, etc., die man entweder einzeln oder auch in Kombinationen zu einer Rechtsschutzversicherungs-Police zusammengefasst abschließen kann.
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