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| Infos zum Artikel | | Autor: | Max Albach | | Datum: | 08.12.2011 | | Views: | 67 |  |
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Asbestsanierung von ProfisWenn Fassaden oder Dächer von bestehenden Häusern durch Asbest belastet sind, müssen diese saniert werden, um Gefahren für Die gesundheit der Mieter auszuschließen. Die Kosten für eine solche Sanierung sind in vielen Fällen steuerlich absetzbar, aber soll die Arbeit auf jeden Fall von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden.
Die Firma R.E.U.S.S. Sanierung GmbH hat sich auf die Sanierung von mit Asbest belasteten Häusern spezialisiert. Das Unternehmen ist entsprechend der in der Technischen Regel für Gefahrstoffe, kurz TRGS 519, festgelegten Vorschriften zugelassen. Zudem verfügen die Mitarbeiter der R.E.U.S.S. Sanierung GmbH über einen entsprechenden Sachkundenachweis gemäß der TRGS 519. Damit bekommen Kunden die Garantie, dass die Asbestsanierung gemäß der gesetzlichen Regelungen und mit großen Fachkentnissen geleistet wird.
Umfangreiche Benutzung von Asbest
In den vergangenen Jahrzehnten wurde Asbest für viele Bereiche angewendet. Sowohl Dach- und Fassadenplatten als auch Dichtungsmaterial beinhaltet in vielen Fällen Asbest, das sich durch ausgezeichnete Produkteigenschaften auszeichnete. Isolierend, feuerfest und chemisch beständig – das sind bloß einige Vorteile dieses Baustoffs. Die extrem dünnen Fasern können sich jedoch in den Lungen absetzen und auf diese Weise Krebs verursachen. Deswegen sind die Verwendung und die Erstellung von Asbest in Deutschland seit 1993 verboten. Altlasten müssen aber bis heute aufwändig liquidiert werden.
Eine Asbestsanierung darf nicht von Hobby-Heimwerkern erledigt werden, da die unsachgemäße Handhabung des Materials ein Risiko für die eigene Gesundheit darstellt. Vielmehr ist es für die Asbestsanierung erforderlich, eine behördliche Zulassung zu haben. Wer derart seine eigene Immobilie sanieren möchte, soll ein Unternehmen berufen, das sich auf die Asbestsanierung spezialisiert hat und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Gutachten vor und nach der Asbestsanierung erforderlich
Bevor die Asbestsanierung beginnt, wird In der regel ein Gutachten erstellt. Auf dieser Grundlage können dann die nötigen Arbeiten geplant werden. Dabei legt die R.E.U.S.S. Sanierung GmbH in erster Linie Wert darauf, dass der Aufwand möglichst gering ist, um die Kosten für den Auftraggeber im Rahmen zu halten.
Allgemein sind relativ kostspielige Vorbereitungen für eine Asbestsanierung erforderlich. Um die Regeln der TRGS 519 einzuhalten, soll etwa die Baustelle staubdicht abgeschottet werden. Das Betreten Der baustelle erfolgt bloß über Schleusen, da dahinter ein Unterdruck erzeugt wird. Auf diese Weise wird vermieden, dass Asbest nach draußen gelangt. Während der Facharbeiten ist das jeweilige Gebäude daher unbewohnbar. Erst nach Der endung der Asbestsanierung und einem entsprechenden Gutachten kann Die immobilie wieder genutzt werden.
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