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Infos zum Artikel
Autor:Gunther Leisenring
Datum:30.11.2011
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Erben und vererben will gelernt sein.

Erben und vererben will gelernt sein. Das Erbrecht ist zwar Bestandteile des deutschen Grundgesetzes und somit Grundrecht aber trotzdem gibt es viele rechtliche Dinge auf die zu achten ist. Besonders bei der Vererbung größerer Vermögen ist es sinnvoll einen Fachanwalt für Erbrecht zu beauftragen. Björn Feldmann von Adjulex Feldmann, Klug und Partner hierzu: „Werden Erbstreitigkeiten juristisch ausgetragen kommt es neben der nervlichen auch zu bürokratischer Belastungen. Hier ist die Sensibilität, sorgfältige Organisation und engagiertes Vorgehen wichtig.“
Wie sieht nun das Erbrecht im Einzelnen aus. Das Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge und beantwortet die Frage, wer was zu welchen Anteilen des hinterlassenen Vermögens erhält. Die gesetzliche Regelung greift wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat.
Auch die Ausschlagung eines Erbes ist im Erbrecht vorgesehen. Es besteht Grundsätzlich keine Verpflichtung ein Erbe anzunehmen.

Besonders bei Hinterlassenschaften mit Schulden ist meist eine genaue Prüfung nötig und wichtig. Der Fachanwalt für Erbrecht Aschaffenburg Björn Feldmann weiter: „Bei umfassenden Vermögen mit eventuellen Schulden ist nicht nur ein Anwalt mit guten KnowHow gefragt, auch eine wirtschaftliche Betrachtung der Hinterlassenschaften ist nötig.“





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