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Autor:Peer Gynt
Datum:10.11.2011
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Software wird zur Abandonware

Es gibt eine Reihe von rechtlichen Besonderheiten, die im Zusammenhang mit Software greifen. Software ist natürlich ein Gut wie jedes andere auch, in dessen Zusammenhang man sowohl Rechte wie auch Pflichten erwirbt. Das Herstellen von Software ist Arbeit auf hohem Niveau, die Fachwissen erfordert und sich nicht selten über Monate und sogar Jahre hinweg zieht. Gestohlen werden kann dieses Produkt aber im Vergleich zu anderen materiellen Gütern äußerst leicht. Und hierin liegt eine Schwierigkeit, mit der die IT-Branche seit Beginn ihrer Existenz im Grunde zu kämpfen hat.

Durch das Internet und die recht hohe durchschnittliche Kompetenz von Benutzern sowie die bedauerlicherweise recht hohe Bereitschaft zu Urheberrechtsverletzung, existiert ganz grundlegend ein nicht zu unterschätzendes kriminelles Potenzial. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Strategien mit denen die Branche versucht, mit diesen Problemen fertig zu werden. Eine Möglichkeit, wie man Software davor schützen kann, unerlaubt verbreitet, kopiert oder verändert zu werden, besteht in der so genannten Quellcode Hinterlegung. Hierbei wird der Quellcode des Programms oder der Software nicht veröffentlicht, sondern zurückgehalten. Rechtlich gesehen besteht die Möglichkeit, den Quellcode beispielsweise bei einem Notar zu hinterlegen, der ihn nur bei bestimmten Voraussetzungen oder Ereignissen für die Kunden freigibt. So haben beide Parteien eine gewisse Absicherung gegen Softwarepiraterie zum einen und gegen das Risiko, dass Ihre teuer eingekaufte Software zu einer verlassenen nicht mehr gepflegten Software wird.





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