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| Infos zum Artikel | | Autor: | Kurt Warner | | Datum: | 02.10.2011 | | Views: | 113 |  |
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BehandlungsfehlerEin Krankenhausaufenthalt oder eine Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt sind selten angenehm. Tragisch wird es, wenn es durch menschliches Versagen o.ä. Zu einem Behandlungsfehler kommt.
Oft stürzt ein Behandlungsfehler Patienten, Familie und angehörige in ein tiefes Loch. Die Gesundheit ist nachhaltig ruiniert, vielleicht ist die Folge eines Behandlungsfehlers sogar eine Behinderung oder der Tod des Patienten.
Leider sind Krankenhäuser oft nicht sehr auskunftsfreudig, wenn es um Behandlungsfehler geht und der Patient oder Angehörige bekommen nur selten Einsicht in die Behandlungsunterlagen, obwohl dies ihr gutes Recht ist.
Haben Sie den Verdacht Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollte der erste Weg zu einem Fachanwalt für Medizinrecht führen. Durch eine gesonderte Ausbildung ist ein Fachanwalt für Medizinrecht besonders geschult mit komplizierten Fällen in der Medizin. Im Regelfall hat der Medizinrechtler ein großes Netzwerk aus Gutachten, auf das er zurückgreifen kann und für eine objektive Bewertung des mutmaßlichen Behandlungsfehler sorgt.
Kommt es zu einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem behandelndem Arzt oder Krankenhaus, setzt sich der Fachanwalt für Medizinrecht für eine angemessene Entschädigung ein, die nicht nur Schmerzensgeld beinhaltet, sondern auch für die Zukunft vorsorgt, sollte die Arbeitsfähigkeit nachhaltig durch den Behandlungsfehler eingeschränkt sein.
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