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Infos zum Artikel
Autor:Alexander Engel
Datum:30.07.2007
Views:1215
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KFZ Versicherung

Unter dem Begriff Autoversicherung wird eine Vielzahl von Versicherungen verstanden aus dem Umfeld des PKW. Außer einer Versicherung für den PKW zählen auch andere Versicherungen für verschiedene weitere motorisierte Fahrzeuge dazu.

Üblicherweise gehören zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/ Fahrzeug folgende:

Schutzbrief
Kaskoversicherung (Voll-/ Teilkasko)
Kfz-Haftpflichtversicherung
Insassen-Unfallversicherung
Verkehrsrechtschutzversicherung

Die Kfz-Haftpflicht Versicherung ist ein Deutschland wie in vielen weiteren Ländern eine Pflichtversicherung und schützt die Unfallgeschädigten vor finanziellen Schwierigkeiten.

Gemäß §4 PflVersG muss jeder Halter eines Kfz die Haftpflichtversicherung abschließen, da er sonst nicht berechtigt ist sein Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen. Ein Nachweis dieses Versicherungsschutzes bei einer Anmeldung des Fahrzeugs oder beim Versicherungswechsel erfolgt über die so genannte Versicherungsbestätigung, ehemals Doppelkarte genannt. Die zuständigen Behörden melden im Gegenzug das Fahrzeug gegebenenfalls ab, sobald der Versicherungsschutz erlischt. Die Zulassungsstelle meldet nach Eingang der Doppelkarte dies dem neuen Versicherer.

Alle anderen genannten Versicherungsarten sind freiwilliger Natur, sind aber in jedem Falle sinnvoll je nach Alter und Fahrpraxis, sowie Gebrauch des Wagens.






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