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Infos zum Artikel
Autor:Wolfgang Fritsch
Datum:07.07.2011
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Kündigung wegen Krankheit oder unerlaubtem Rauchen

In Deutschland regelt das Arbeitsrecht alle Rechtsfragen, die sich aus einem Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber ergeben. Die Beteiligten, die sich mit der Schließung eines Arbeitsvertrages aneinander binden, müssen sich an die im Arbeitsrecht geltenden Pflichten und Rechten halten. Weil es trotzdem immer wieder aus den unterschiedlichsten Gründen zu Streitfällen kommen kann, muss häufig das Arbeitsgericht über den jeweiligen Fall entscheiden. Dies kann neben dem Kündigungsschutz unter anderem auch die Bereiche Gehalt, Abmahnung und Abfindung betreffen. Von zwei Urteilen, die verschiedene Gründe von Kündigungsschutzklagen betreffen, berichtet ein Bad Kissinger Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Während der Krankheit gekündigt

Viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass sie wegen und während einer Krankheit nicht von ihrem Arbeitgeber gekündigt werden dürfen. Hier gilt es, zwischen diesen zwei Gegebenheiten zu unterscheiden. Eine Kündigung wegen einer Krankheit ist nicht ohne weiteres möglich. Der Arbeitgeber ist zunächst verpflichtet, den Arbeitnehmer durch den Einsatz verschiedener Maßnahmen, die ihm durch das Arbeitsrecht auferlegt werden, einzugliedern. Dazu gehört zum Beispiel eine langsame Einführung in den Arbeitsalltag. Schlägt dieses Wiedereingliederungs-Programm jedoch fehl, ist der Arbeitgeber berechtigt, eine Kündigung auszusprechen. Weiterhin darf dem Arbeitnehmer wegen Krankheit gekündigt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf unbestimmte Zeit noch andauern wird beziehungsweise schon eine lange Krankheitsdauer zurückliegt. Eine weitere Voraussetzung für eine Kündigung liegt dann vor, wenn dem Arbeitgeber durch die Krankheit des Arbeitnehmers eine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen droht. Dagegen ist eine Kündigung während einer Krankheit dann vollziehbar, wenn sie nicht wegen der Krankheit sondern einem anderen Kündigungsgrund erfolgt. Die außerordentliche oder ordentliche Kündigung muss also gut begründet sein, ist aber entgegen vieler anderer Meinungen nach dem Arbeitsrecht zulässig.


Verstoß gegen Regelungen im Arbeitsvertrag

Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Rauchverbot ist dann zulässig, wenn es ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Mit der Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag stimmt der Arbeitnehmer dieser Regelung zu. Raucht er dennoch auf dem Betriebsgelände, bedeutet das einen Vertragsbruch. Aufgrund dessen ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsrecht gestattet.






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