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Infos zum Artikel
Autor:Hans-Joachim Püttmann
Datum:07.03.2011
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Aupair-Versicherungen im Ausland

Gerade bei jungen Leuten ist es im Trend, für bis zu einem Jahr im Ausland als Au Pair bei einer Gastfamilie zu leben und zu arbeiten. Durch die Aufnahme in eine(r) ausländische(n) Gastfamilie und die Betreuung der Kinder, lernt man die Sprache und die neue Kultur am besten (die Sprache sowie die neue Kultur) kennen und gewinnt Eindrücke für das ganze Leben.

Egal ob Sie innerhalb Europas oder weiter in die Ferne reisen, wichtig ist der Abschluss einer Au-Pair Versicherung vor der Ausreise. Als deutsches Au Pair im Ausland müssen Sie sich selber um eine Au-Pair Versicherung für das Ausland kümmern.
Der Deckungsumfang sollte auf jeden Fall eine Auslandsreise-Kranken-, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung beinhalten.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung schließt medizinisch notwendige ambulante und stationäre sowie zahnmedizinische Behandlungen ein.
Die gesetzlichen Krankenkassen der Bundesrepublik Deutschland gewähren lediglich in Ländern, mit denen ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen besteht, einen Schutz im Krankheitsfall. Auch in diesen Ländern können Kosten anfallen, die die Krankenkasse nicht übernimmt. In Österreich z.B. muss der Arzt die Versichertenkarte nicht annehmen und stellt dann eine Privat-Rechnung aus. Wird diese dann bei der Krankenkasse eingereicht bekommen Sie nur den Anteil zurück, den auch der deutsche Arzt laut Gebührenverordnung hätte abrechnen dürfen. Die österreichischen Ärzte rechnen allerdings höhere Behandlungskosten ab; der Differenzbetrag kann auch oftmals sehr hoch sein. In allen anderen Ländern ist es dann erforderlich, sämtliche anfallende Kosten zur Behandlung einer Erkrankung aus der eigenen Tasche zu zahlen.
Auch die privaten Krankenkassen übernehmen nicht alle Leistungen im Ausland; z.B. die Kosten für einen Krankenrücktransport werden nicht übernommen und müssten somit selbst bezahlt werden – und das kann schnell mehrere Tausend Euro kosten.

Die Haftpflichtversicherung schließt nicht nur die privaten Tätigkeiten, d.h. die Gefahren des täglichen Lebens, sondern auch die Berufshaftpflicht mit ein - gesetzliche Haftpflichtansprüche für Personenschäden, die Sie als Au Pair an den Gasteltern und deren Kindern schuldhaft verursacht haben -. Schäden die vorsätzlich herbeigeführt werden, sind jedoch nicht versichert.

Versicherungsschutz besteht bei Unfällen des täglichen Lebens während der Reise, die zum Tod oder (einer dauernden) Invalidität (dauernde Beeinträchtigung) führen. Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.






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