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| Infos zum Artikel | | Autor: | Just Kidding | | Datum: | 10.01.2011 | | Views: | 396 |  |
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PKH - Recht für jedermannSo mancher spart sich bei einer Auseinandersetzung den Gang zum Anwalt und vor Gericht, obwohl er vielleicht sogar sehr gute Chancen auf einen gewonnenen Prozess hätte. Grund ist die Angst vor den Kosten, denn gerade bei weniger begüterten Betroffenen können Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Gutachten und dergleichen ein gewaltiges Loch in die Kasse reissen. Vergessen wird hierbei leider jedoch häufig die PKH, die Prozesskostenhilfe, die früher als „Armenrecht“ bekannt war und es auch Geringverdienern ermöglicht, zu ihrem guten Recht zu kommen. Die Seite www.mixed-zone.de hat sich diesem Thema gewidmet und umfassende Informationen für ihre Leser zusammengestellt. Diese erfahren dort beispielsweise auch, das die PKH nicht ausschließlich auf Geringverdiener beschränkt ist – auch Normalverdiener können unter Umständen durchaus in ihren Genuss kommen. Das hängt damit zusammen, dass nicht nur das Einkommen des jeweiligen Antragstellers zugrunde gelegt wird, sondern dass bei der Entscheidung auch die davon getragenen Lasten wie Mieten oder Unterhalt eine Rolle spielen. Schlau machen ist also empfehlenswert – damit beim nächsten Mal der Weg zum Anwalt vielleicht leichter fällt.
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