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| Infos zum Artikel | | Autor: | versiinfo.com-Team | | Datum: | 21.12.2010 | | Views: | 335 |  |
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Die Private Krankenkasse (PKV)Das Leistungsspektrum der Privaten-Krankenversicherung (PKV) liegt weit über dem, was das der Gesetzlichen-Krankenversicherung (GKV) bietet. So erhalten Sie unter anderem bevorzugte Behandlung bei Arzt- oder Klinikbesuchen, freie Arztwahl und volle Kostenerstattung - ggf. auch bei alternativen Behandlungsmethoden wie z.B. Akupunktur oder besonders bei Zahnersatzleistungen gibt es große Unterschiede zur GKV.
Je nach Tarifwahl steht Ihnen außerdem Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl und Beitragsrückerstattung zu. Entscheiden Sie individuell was Ihnen wichtig ist.
Leistung der privaten Krankenversicherung
In der PKV erfolgt die Leistungserbringung nach dem Kostenerstattungsprinzip, das heißt die Behandlung und die Therapie ist nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegeben sondern kann vom Arzt, in Abstimmung mit dem Patienten, weitgehend frei bestimmt werden.
Der Arzt stellt seine Rechnung dann nach der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ). Die Rechnung stellt der Arzt dem Patienten, da dieser sein Vertragspartner ist. Behandlungskosten eines Arztbesuches werden im Rahmen einer eventuellen Selbstbeteiligung (seit dem 1. Januar 2009 max. 5000 € p.a.) vom Versicherungsnehmer übernommen.Der darüber hinausgehende Betrag wird dem Versicherungsnehmer von der Krankenversicherung erstattet, der Versicherungsnehmer bezahlt daraufhin den Arzt.
Bei einer Krankenhausbehandlung rechnet das Krankenhaus im Normalfall direkt mit der Krankenversicherung ab, da der Versicherte durch seine Unterschrift auf der Versichertenkarte alle Ansprüche gegenüber der Krankenversicherung an das Krankenhaus abgibt. In der Apotheke geht der Versicherte meist in Vorleistung, da wenige Apotheken Medikamente auf Rechnung verkaufen.
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