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Autor:Just Kidding
Datum:08.12.2010
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Rundfunkgebühren mal sachlich

Gerade in Boulevard-Medien erfreut sich das Thema GEZ und Rundfunkgebühren großer Beliebtheit. Nur hält die Qualität der Berichterstattung bei weitem nicht mit der Größe der Buchstaben und der Lautstärke der Parolen mit – leider. Aber es ist auch kein Wunder, dass mehr Wert auf Meinungsmache gelegt wird als auf saubere Berichterstattung – schließlich sehen sich die privaten Medien in Konkurrenz zu den öffentlich-rechtlichen Sendern und neiden diesen die Gebühren. Privat finanzierte Medien dagegen sind nahezu auschließlich von Werbeeinnahmen abhängig, die wiederum nur dann reichlich fließen, wenn Auflage und Quote stimmen. Nicht verwunderlich, dass die Objektivität und der Informationsgehalt schnell leiden. Ein Beispiel? Noch heute wird gerne von der GEZ als „Behörde“ geschrieben – was sie nie war und bis zum heutigen Tage nicht ist. Dem medialen Gepöbel tut das keinen Abbruch, und die Fraktion der Gebühren-Verweigerer stimmt gern mit ein.

Trotzdem – oder gerade deswegen – handelt es sich bei der Gebührenpflicht eben um eine Pflicht. Eine Pflicht, die auf Gesetzen und Staatsverträgen beruht, beschlossen von Politikern, die demokratisch gewählt wurden. Höchste Zeit also, mal wieder ins Gedächtnis zu rufen, um was es bei der Rundfunkgebührenpflicht eigentlich geht, was die Grundlagen sind, welche Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten es gibt und was es zu beachten gilt. Über die Basics zu Rundfunkgebühren, GEZ, Befreiung und Co berichtet die mixed-zone.de im ersten Teil ihrer GEZ-Reihe.









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