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| Infos zum Artikel | | Autor: | Elizabeth Bourne | | Datum: | 27.09.2010 | | Views: | 293 |  |
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Familienrecht in der juristischen Ausbildung Wer sich bei seiner späteren Berufswahl als Anwalt im Familienrecht spezialisieren will, sollte den Grundstein hierfür gegebenenfalls bereits während des Studiums der Rechtswissenschaft legen. Schon nach der früheren Studienordnung konnte der deutsche Student daher Vorlesungen im Familienrecht besuchen, auch wenn der Besuch dieser Vorlesungen nicht zum Pflichtfachbereich im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaft gehörte. Gleichwohl waren die Vorlesungen im Familienrecht auch schon zu diesen Zeiten eine von vielen Studenten gern besuchte Veranstaltung. Gleiches galt für die im Bereich des Familienrechts von den Professoren veranstaltenden Seminare, innerhalb deren der Jurastudent seine Kenntnisse und Qualifikationen im Familienrecht durch seine Teilnahme an der Seminarveranstaltung sowie der Abgabe einer schriftlichen Prüfungsleistung, meist zusammen mit einem mündlichen Prüfungsvortrag, ausweiten konnte. Schließlich konnte sich der Student auch schon früher für das sodann in der Examensprüfung mündlich geprüfte Wahlfach Familienrecht entscheiden. Auch diese Möglichkeit wurde schon immer sehr rege von den Studenten in Anspruch genommen. Heute stellt sich die Situation unter neuen, etwas anderen Gegebenheiten dar. Die deutschen Universitäten werden seit einigen Jahren von einer neuen Schwerpunktbereichsprüfungsordnung geprägt, in der die Studenten schon während ihres Studiums ihren Schwerpunkt im Zivilrecht wählen können, der dann auch das Familienrecht als einen zu lernenden Teilbereich umfasst. Das heißt, dass nun auch Klausuren in diesem Bereich ein verpflichtender Teil des Studieninhalts sein können. Ob diese neue Studienordnung zu einer frühzeitigen Qualifizierung und einer gesteigerten Kenntnis zukünftiger Anwälte im Familienrecht beitragen wird, wird sich in naher Zukunft zeigen.
Es ist jedoch zu Erwarten, dass auch ein Anwalt, der bereits während seines Studiums einen seiner Schwerpunkte im Bereicht des Familienrechts gesetzt hat, erst durch ständiges und sich stetig weiterentwickeltes Lernen zu einem im Familienrecht bewanderten Juristen reift. Diesen Reifungsprozess immens vorantreiben kann nach wie vor die in diesem Bereich mögliche Qualifizierung von Anwälten als Fachanwalt.
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