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Autor:s.thomacher
Datum:21.09.2010
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Die KFZ Versicherung richtig nutzen

Bei einer KFZ Versicherung im Bezug auf die Haftpflicht handelt es sich wenn man so möchte um ein notwendiges Übel. Diese Art der Versicherung muss für alle Fahrzeuge abgeschlossen werden, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen sollen. Die Haftpflicht ist besonders wichtig. Denn sie deckt alle Schadensansprüche, die ein Unfallgegner haben kann.
Was die Haftpflicht in der KFZ Versicherung angeht, ist dies in der EU inzwischen weitgehend vereinheitlicht, doch unterschieden sich die Ländern durch die Schadenssummen, die für Vermögensschäden, für Personenschäden und für Sachschäden gezahlt werden im Fall der Fälle, nämlich wenn ein Unfall geschieht.

Derjenige, der die KFZ Versicherung abschließen muss, ist immer der Halter. Wenn er sein Fahrzeug nun einem Bekannten oder einem Verwandten überlässt, so haftet dieser natürlich auch als Verantwortlicher. Doch letztlich ist es der Halter des Unfallwagens, der in die Haftung genommen wird.

Wie auch bei allen anderen Versicherungen ist natürlich auch die KFZ Versicherung im Bezug auf die Haftpflicht in gewissen Dingen auch leistungsfrei. Man spricht von den sogenannten Ausschlüssen. Diese Ausschlüsse beziehen sich vor allem auf das Fehlverhalten vom Halter. Und zwar wenn er zum Beispiel angetrunken fährt und dadurch einen Unfall verursacht und obendrein auch noch Fahrerflucht begeht (leider ist dies kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat). Ein weiterer Ausschluss besteht dann, wenn der Versicherungsnehmer die vereinbarte Versicherungsprämie nicht bezahlt.

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Kündigen kann der Versicherungsnehmer den Vertrag für eine KFZ Versicherung im Übrigen gemäß den Versicherungsbedingungen, einen Monat zum Jahresende (bzw. zum Versicherungsjahresende, wobei dies meist der 31. Dezember eines jeden Jahres ist). Die Kündigung muss dem bisherigen Kfz Versicherer bis zum 30. November eines Jahres vorliegen. Tut sie das nicht, so kommt auch keine Kündigung zustande. Allerdings gilt: Ohne eine gültige KFZ Versicherung darf ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug nicht auf deutschen Straßen bewegen. Personenschäden, Vermögensschäden und auch Sachschäden können dann nicht gedeckt werden. Und dies wäre fatal.






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