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Infos zum Artikel
Autor:Paul Meier
Datum:25.08.2010
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Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag kann in Deutschland für die Freistellung von Kapitalerträgen vom automatischen Steuerabzug über eine Anweisung an das Kreditinstitut durch den Steuerpflichtigen beauftragt werden. Im Falle der Nichterteilung eines Freistellungsauftrags oder wenn Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen werden 25 Prozent Einkommensteuer an das Finanzamt abgeführt.

Der über den Freistellungsauftrag beantragte Freistellungsbetrag kann auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden, wobei zu beachten ist, dass in Summe maximal der Sparer-Pauschbetrag erreicht werden darf. Sinn eines Freistellungsauftrags ist die Vereinfachung des Steuerverfahrens, da Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrags nicht einkommensteuerpflichtig sind. Welche Kapitaleinkünfte im Rahmen des Unternehmenskonzept zu erwarten sind sollte über die Erstellung eines Businessplans im Zuge der Gründung erfolgen.

Im Falle der zu geringen Ausschöpfung des Freistellungsauftrags besteht die Möglichkeit über die Einkommenserklärung die einbehaltenen Steuern als Einkommensteuervorauszahlung anrechnen zu lassen. Um die Kontrolle zu ermöglichen, ob durch die Stellung eines Freistellungsauftrag bei verschiedenen Banken der Freibetrag in Summe überschritten wird, haben die Banken dem Bundeszentralamt für Steuern jährlich Auskünfte zur Höhe der freigestellten Einkünfte zu erteilen.






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