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Infos zum Artikel
Autor:Martina Krüger
Datum:24.08.2010
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Wie Abmahnungen zweckentfremdet werden

Dass man im Internet vorsichtig unterwegs sein muss, wissen längst nicht alle Nutzer. Viele sind allzu sorglos im World Wide Web unterwegs und machen sich keine Gedanken darüber, dass auch im Internet nicht immer alles ganz legal ist, was angeboten wird. Einsichtig werden sie oft erst dann, wenn sie bereits eine Abmahnung bekommen haben. Natürlich kann man sagen, die Betroffenen hätten sich vorher ausführlicher mit der Rechtslage auseinandersetzen und sich über ihre Rechte und Pflichten informieren müssen. Allerdings ist es eine Tatsache, dass die nötigen Informationen über das geltende Medienrecht den Bürgern eher schwer zugänglich gemacht werden. Die auffindbaren Informationen sind außerdem oft für Laien schwer verständlich. Das wurde von den Verantwortlichen damit begründet, dass sie die Bürger nicht unnötig verwirren wollten. Dass solche Aussagen nichts als Kopfschütteln ernten, verwundert niemanden. Man möchte schließlich von vorneherein über seine Rechte Bescheid wissen und nicht erst im Nachhinein durch eine Abmahnung erfahren müssen, dass man etwas Falsches getan hat. Zumal diese Mahnschreiben den Betroffenen meist teuer zu stehen kommen. Hat man sich illegal Dateien aus dem Internet heruntergeladen, macht das betroffene Musik- oder Filmunternehmen Schadensersatzansprüche geltend. Außerdem verdient der abmahnende Anwalt meist eine nette Summe Geld mit dem Mahnschreiben. Sein Honorar muss allerdings nicht etwa der Auftraggeber zahlen, sondern der Abgemahnte selbst. Wer darin eine verkehrte Logik sieht, dem sei gesagt, dass der Abmahnanwalt natürlich nur „im Sinne des Abgemahnten“ handelt, indem er ihn vor noch höheren Kosten bewahrt, die im Falle einer Gerichtsverhandlung entstehen würden. Somit ist es nur rechtens, dass man für Fehler, die man aus reiner Unwissenheit begangen hat, doppelt und dreifach zahlen muss. Hört man sich solche Begründungen an, beginnt man nicht nur als Betroffener, am deutschen Rechtssystem zu zweifeln. Die Abmahnung, die ursprünglich dazu gedacht waren, die Gerichte zu entlasten, sind längst zu einem lukrativen Geschäft für Abmahnanwälte verkommen. Die einzige Möglichkeit, sich als Betroffener zu wehren, ist ebenfalls einen Anwalt einzuschalten. Mit diesem sollte aber unbedingt ein Pauschalhonorar vereinbart werden, damit keine unkalkulierbaren Zusatzkosten entstehen.





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