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Infos zum Artikel
Autor:Jens Graupner
Datum:16.08.2010
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Der Ertragsanteil

Mit Ertragsanteil wird der einkommensteuer- pflichtige Anteil der Leibrente bezeichnet. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter des Rentenberechtigten zum Rentenbeginn und der Rentenart gem. § 22 Einkommensteuergesetz. Die Leibrente stellt eine zinstragende Anlage dar. Der Ertragsanteil ist dabei ein pauschalierter Zinsertrag. Die eingezahlten Beiträge einer Rentenversicherung erfolgen über das zu versteuernde Einkommen.

Eine erneute Versteuerung dieses Rententeils darf im Zeitpunkt des Rentenbezugs nicht erfolgen. Festgelegt wurde im Rahmen der Umstellung der Rentenbesteuerung, dass der steuerpflichtige Rentenanteil jährlich steigt und bis zum Jahre 2040 eine vollständige Rentensteuerpflicht besteht. Über den Sonderausgabenabzug werden immer größere Beträge der Rentenbeitragszahlung steuerfrei gestellt. Welche voraussichtlichen Erträge entstehen wird über die Erstellung eines Businessplans ersichtlich. Ein solcher Businessplan kann über eine Businessplan Software erstellt werden.

Die genaue Höhe des jeweiligen Ertragsanteils kann über die amtliche Altersrententabelle ermittelt werden. Die Anwendung kann für das flexible Altersruhegeld, dem Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Rente aus einer betrieblichen Pensionskasse erfolgen.






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