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Autor:Jens Graupner
Datum:09.08.2010
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Das Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen stellt einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen zwei Staaten dar, über welchen geregelt ist in welchem Umfang den Staaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ziel eines Doppelbesteuerungsabkommens ist es eine doppelte Besteuerung von juristischen und natürlichen Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, zu vermeiden.

Der Gestaltung eines Doppelbesteuerungsabkommens liegen 4 Prinzipien zugrunde. Über das Wohnsitzlandprinzip ist eine Person in dem Land wo ihr Wohnsitz ist oder der ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort darstellt steuerpflichtig. Findet das Quellenlandprinzip Anwendung regelt sich die Steuerpflicht nach dem Ort wo das Einkommen erzielt wurde. Das Welteinkommensprinzip bewirkt eine Besteuerung des Steuerpflichtigen in Höhe seines Welteinkommens. Schlussendlich erfolgt die Besteuerung eines Steuerpflichtigen nach dem Territorialitätsprinzip nur in Höhe des Einkommens das auf dem Territorium des jeweiligen Staates erwirtschaftet wurde.

In Deutschland gilt für Inländer das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip. Das Quellenland- und Territorialitätsprinzip gilt im deutschen Steuerrecht für Nicht-Inländer. Die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens führt für juristische- und natürliche Personen zu einer finanziellen Entlastung und dementsprechend zu einer positiven Unterstützung der Erfüllung der Geschäftsaufgabe.






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