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Infos zum Artikel
Autor:Jens Graupner
Datum:05.08.2010
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Der Dienstleister

Ein Dienstleister ist eine natürliche oder juristische Person die immaterielle Güter anbietet die dienlich sind bestimmte Bedürfnisse eines Kunden gegen Zahlung eines Entgeltes zu befriedigen. Stellt ein Dienstleister ebenfalls materielle Güter her stellt dieser eine Mischform aus Dienstleister und Produzent dar. Dienstleister bieten Dienstleistungen unter anderem im Erziehungswesen, Bildungswesen, Gesundheitswesen, Handel und Sozialwesen an.

Einer Dienstleistung kann ein Prozessmodell mit verschiedenen Phasen zugrundegelegt werden. In jeder der Phasen nimmt der Dienstleister eine andere Stellung ein.
Beginnend mit der Anbahnungsphase fungiert der Dienstleister als Anbieter einer Leistung. In der darauffolgenden Vereinbarungsphase stellt der Dienstleister einen Lieferanten dar. Als persönlicher Erbringer tritt der Dienstleister anschließend in der Leistungsphase auf. Die Gegenleistung für die Dienstleistung erhält der Dienstleister in der Gegenleistungsphase als Empfänger.

Welche Dienstleistungen ein Dienstleister im Rahmen seiner Geschäftsaufgabe erbringt ist im Businessplan geregelt. Zu beachten ist dabei vom Dienstleister ob bestimmte Dienstleistungen an eine Erlaubnis oder sonstige Voraussetzungen gekoppelt sind.






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