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| Infos zum Artikel | | Autor: | Luise Lidke | | Datum: | 16.06.2010 | | Views: | 333 |  |
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Was kostet eine StudienplatzklageEine Studienplatzklage, d.h. sich in einen Studienplatz einzuklagen, sollte eine gut überlegte Investition sein, da die Kosten im Voraus nie genau abgeschätzt werden können. Die grundsätzlichen Kosten beim Einklagen eines Studienplatzes setzen sich aus den aktiven Gerichtskosten und den passiven Verwaltungskosten der Universität zusammen. Darüberhinaus fallen die gegenüberstehenden Anwaltskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts an. Da die Gesamtkosten von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen, ist es nahezu unmöglich, die Kosten genau abzuschätzen. Die unabhängig von den Streitwertkosten des Verfahrens schwer zu beziffernde Investitionsrechnung lässt sich ebenfalls schwer kalkulieren, da sie von Klage zu Klage unterschiedlich hoch angesetzt werden. Die Kosten der zu verklagenden Institution richten sich danach, ob die akademische Einrichtung einen Rechtsbeistand hat und diesen einsetzt. Bei Niederlage der Klage kann dies zu einem zusätzlichen Kostenfaktor führen.
Im Voraus lassen sich meist lediglich die Anwaltskosten abschätzen, da sie nach dem Anwaltsvergütungsgesetz zu beziffern sind. In der Regel kommt der Kläger für die gesamte Finanzierung der Klage auf – nur in den seltensten Fällen werden diese Kosten von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Dennoch kann es sich lohnen, sich vorher auch über diese Investition ausgiebig zu informieren, denn eine Studienplatzklage ist in jedem Fall eine kostenspielige Angelegenheit. Da das Einklagen eines Studienplatzes zu teilweise weit über den zunächst kalkulierten Kosten liegen kann, empfiehlt es sich, einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu beantragen, bei der einkommensschwächere Personen in besonderen Fällen finanzielle Unterstützung erhalten. Der komplette Betrag wird zwar nicht übernommen, jedoch kann durch die finanzielle Beihilfe ein Großteil der Prozesskosten übernommen werden. Diese sowie alle anderen finanziellen Fragen sollten bei jeder Studienplatzklage mit dem zuständigen Anwalt besprochen werden.
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