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Infos zum Artikel
Autor:Manoel Meister
Datum:08.11.2008
Views:432
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Mindestvertragslaufzeiten bei DSL

Beim Wechsel des DSL-Anbieters sollte man gegebenenfalls auf wichtige Einzelheiten in den Vertragsbestimmungen achten. Insbesondere, wenn man sich lange an einen bestimmten DSL-Anbieter bindet, sollten die Konditionen genau geprüft werden.

Zunächst einmal sollte man sich genau überlegen, ob man sich wirklich lange an einen bestimmten DSL-Anbieter binden möchte. Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten sind bei den DSL-Anbietern höchst unterschiedlich. Während sich einige DSL-Anbieter kulant zeigen und auf eine Mindestvertragslaufzeit verzichten, veranschlagen andere DSL-Anbieter 12 bis 24 Monate. Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Der DSL-Markt ist sehr schnelllebig. Ein aktuell relativ preiswertes Angebot kann schnell durch neue und noch bessere DSL-Tarife überboten werden. Wenn man dann durch eine lange Vertragslaufzeit gebunden ist, kann man von den besseren DSL-Tarifen nicht profitieren.

Bei alternativen Anbietern von Festnetzanschlüssen sind lange Mindestvertragslaufzeiten seit eh und je üblich. Auch die Deutsche Telekom hat ihre Mindestvertragslaufzeit inzwischen von einem Monat auf ein Jahr erhöht. Eine Ausnahme ist lediglich der Basisanschluss, zu dem die Deutsche Telekom gesetzlich verpflichtet ist. Die einzige Ausnahme unter den alternativen Anbietern ist hinsichtlich der Mindestvertragslaufzeit der DSL-Anbieter Alice. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei diesem DSL-Anbieter nur einen Monat. Dies gilt sowohl für den Breitbandanschluss, als auch für den Telefonanschluss. Natürlich sollte dieser Vorteil allein nicht ausschlaggebend für die Wahl des DSL-Anbieters sein.



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