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| Infos zum Artikel | | Autor: | Ralph Schuenemann | | Datum: | 26.05.2008 | | Views: | 1061 |  |
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Die 1 Euro GmbHZiel des deutschen Bundestages ist es den Gründungswilligen dieses leichter zu machen. Die angestrebte Gründung einer GmbH sollte mit 1'nem € realisierbar sein. In der Vergangenheit wurde vorausgesetzt für eine GmbH-Gründung ein Stammkapital von wenigstens 25.000 Euro. Wie das Handelsblatt berichtete besteht Einigkeit unter den Pateien und eine Gesetzesänderung soll im Kabinett verabschiedet werden. Die in Deutschland oft verwandte Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll versus der britischen Limited attraktiver gemacht werden. Die Ursache für den Entschluss das Firmenkapital auf nur einen Euro zu senken ist der die geringe Anzahl der Firmengründungen. Mit der Änderung des Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung will der Bundestag dem Rückgang begegnen. Ergänzend zur GmbH soll es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Stammkapital von einem Euro gibt es ab 01.01.2008 die Chance eine Gründung einer Selbstständigkeit in Form der erwähnten haftungsbeschränkten ein Euro GmbH vorzunehmen. Die Gründung der rechtlichen Form der GmbH soll interessanter gestaltet werden. Rechtsgrundlage zu Gunsten der Mini-GmbH (1 Euro GmbH) wurden im Reglement zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Missbrauchsbekämfung (MoMiG) festgeschrieben. Der offzielle Name davon ist "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". Kennzeichen der neuen Unternehmensform ist das geringe Mindeststammkapital, da die Gesellschaftsanteile können ab 1'nem € fragmentiert werden. Eine Mustersatzung darf ohne vom Notar beglaubigte verwendet werden. Durch das und dem möglichen Eintrag in das Register der Handelskammer kann die GmbH-Gründungsdauer verkürzt werden. Das zu entrichtende Geld ist cash zu zahlen, man braucht kein sog. Sacheinlagen. Die Zahl der Mitwirkenden ist auf drei festgelegt, ebenso sind die GmbH-Mitwirkenden in der Firmenliste eingetragen. Als Grundsicherheit sind auf genau ein Viertel des Jahresgewinnes zurückzulegen, solange ein Stammkapital in Höhe von 10.000 Euro festgelegt ist. Das ist genauso hoch wie das Stammkapital der klassischen GmbH. Handeln muss die Firma mit dem Zusatzkürzel UG. Das Kürzel kann sich jedoch auch als Nachteil erweisen, dieses zeigt dem möglichen Vertragspartner, der sich mit Abkürzungen auskennt, dass dieser GmbH das Kapitalstamm in Höhe von 10.000 € fehlt. Im Übrigen unterliegt die Unternehmergesellschaft (von der Haftung beschränkt) denselben Regelungen wie die GmbH. Auf der einen Seite steht die Mini-GmbH unter der kompletten Kontrolle seitens der Finanzbehörden, anderseits bringt die Mini-GmbH auch Vorteile für Existenzgründer. Es ist nicht nur für die deutsche Wirtschaft ein Vorteil dar, falls dank die Mini-GmbH, die massenhaftemassive Abwanderung von Unternehmen nach Großbritannien, mit dem Inhalt der Limited, sowie die Zuwiederhandlung hinsichlich von „Briefkastenfirmen" eingedämmt wird. Positiv ist auch, dass der Unternehmensgründer, den Sitz in UK mehr vorweisen muss und der der englische Briefwechsel mit den in England bestehenden Finanzverwaltung wegfällt. Ein weiterer Pluspunkt für eventuelle Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie sich nicht fürchten müssen, dass ihr Geld im Ausland ist und nicht mehr einklagbar ist. Firmen und private Kunden könnend die Vorteile genießen von der Unternehmergesellschaft.
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