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Autor:Tanja Komjahn
Datum:14.03.2008
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Autoleasing

Der Name Leasing ist aus dem englischen (to lease: mieten, pachten) und erklärt die Überlassung einer Sache auf eine bestimmte Zeit gegen Entgelt. Eine spezielle Ausprägung des Leasing stellt das PKW-Leasing dar.

Autoleasing ist aus steuerlichen Gründen für Gewerbetreibende interessant, aber auch mehr Verbraucher entscheiden sich ihr Fahrzeug zu leasen anstatt es bar zu kaufen. Beim Autoleasing zahlt man mit den Raten nur für den Gebrauch des Fahrzeuges. Es wird kein unnötiges Kapital verbraucht und der Fahrzeugnutzer erhält sich Rücklagen für andere Käufe.

Bevor man sich wirklich für einen Leasingvertrag entschliesst, sollte man sich zunächst Gedanken über die richtige Vertragsart machen. Hierbei wird zwischen zwei Arten von Verträgen unterschieden.

Auf der einen Seite gibt es den Kilometervertrag, bei dem der entscheidende Punkt ist, dass das Fahrzeug zum Ende der Laufzeit an die Leasinggesellschaft zurückgegeben wird. Nach der Rückgabe des Wagens werden mit dem Leasingnehmer nur die Mehr-Kilometer bzw. die Minderkilometer verrechnet und Beschädigungen, die nicht der normalen Nutzung entsprechen.

Die zweite Variante ist der Vertrag mit Restwertausgleich. Beim Vertrag mit Restwertausgleich ist die entscheidende Besonderheit, dass der Leasingnehmer das RW-Risiko hat. Das bedeutet, dass der kalkulierte Restwert für den Leasingnehmer bereits bei Vertragsabschluss fest steht. Wenn nach Verkauf des Wagens zum Vertragsende Differenzen anfallen, wird diese mit dem Kunden verrechnet. Verluste gehen komplett zu seinen Lasten, an Gewinnen wird er zu 3/4 beteiligt.

Für den Leasingnehmer ist es darum ungeheuer von Bedeutung, sich beim Abschluss des Vertrages für die richtige Variante des Vertrages zu entscheiden, damit es am Ende kein böses erwachen gibt.





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