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Infos zum Artikel
Autor:Schmidt Sven
Datum:22.01.2008
Views:1074
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Das Vertragsrecht

Verträge sind einzuhalten. Dies ist der Grundsatz vom Vertragsrecht bzw. die Bindung an einen Vertrag. Die Vorraussetzung hierfür ist ganz klar ein Vertrag der zwischen zwei oder aber mehreren Parteien geschlossen wird und das Rechtsgeschäft regelt. Ein solcher Vertrag kommt zustande, indem sämtlich beteiligte Vertragsparteien übereinstimmend und freiwillig die Erklärung abgeben.
Eine Kündigung ist sozusagen kein Vertrag, denn hier geht dies ja in der Regel nur von einer Seite aus und somit ist die Grundlage eines Vertrages im Sinne des Vertragsrecht nicht gegeben. Die Partei, die zuerst die Willenserklärung aufsetzt bzw. abgibt, hat dann sozusagen ein Angebot abgegeben. In jenem Angebot sind sämtliche Verpflichtungen aufgeführt. Dies ist detailliert zu erledigen. Bis zum Zeitpunkt der Annahme von einem Vertrag gilt dieser als in der Schwebe, da bisher nur eine der Parteien unterschrieben hat. Erst wenn sämtliche Vertragspartner zugestimmt haben, gilt der Vertrag als rechtskräftig. Damit dieser Vertrag auch wirklich im Sinne des Vertragsrechts wirksam wird, muss dieser sämtlichen Beteiligten zugehen.
Grundsätzlich brauch man einen Vertrag nicht in der Schriftform verfassen. Es reicht unter anderem auch, wenn dieser nur mündlich zustande gekommen ist. Hier ist es dann aber von Vorteil, wenn Zeugen anwesend sind, da es ansonsten vor Gericht schwer wird, der Gegenpartei nachzuweisen, dass dieser Vertrag auch wirklich so zustande kam, wie angegeben. Auch per Email kann ein solcher Vetrag zustande kommen. Es gibt aber eine Ausnahme, dies ist zum Beispiel beim Kauf eines Grundstückes der Fall. Solche Ausnahmefälle stehen dann aber gesondert aufgeführt im Vertragsrecht bzw im bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsgesetzbuch. In diesen Gesetzbüchern findet man auch, sollte Bedarf bestehen, Standardvertragstypen. Unter anderem können dies Mietverträge, Pachtverträge, Kaufverträge oder aber auch Schenkungsverträge sein.
Es ist immer Ratsam, einen Anwalt aufzusuchen um einen Vertrag überprüfen zu lassen auf rechtliche Sicherheit oder aber um einen eigenen Vertrag aufsetzen zu lassen. Sollten Sie beabsichtigen, einen Vertrag aufsetzen zu lassen oder aber der Meinung sein, dass etwas mit Ihrem Vertrag nicht stimmt, zum Beispiel mit dem Mietvertrag, dann gehen sie doch in die Kanzlei Weiß & Partner in Esslingen. Die Rechtsanwälte dort kennen sich unter anderem mit dem Mietrecht, Vertragsrecht und anderen Themengebieten bestens aus.





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